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Berliner VergabeKongress

28.04.2026 | Berlin

449,00 €
gesamt zzgl. MwSt.
534,31 €
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Details Preis Anzahl
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Behördenpreis 309,00 € (367,71 € inkl. 19% MwSt.)
Kooperationspreis 299,00 € (355,81 € inkl. 19% MwSt.)

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RA Prof. Dr. Christian-David Wagner
Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian-David Wagner ist Fachanwalt für Vergaberecht und Lehrbeauftragter für Beschaffungswesen und Vergaberecht an der Hochschule Harz. Prof. Wagner ist seit Beginn seiner Berufstätigkeit (2003) auf das Vergaberecht spezialisiert. Er begleitet öffentliche Auftraggeber und international agierende Unter-nehmen in sämtlichen Phasen des Vergabeverfahrens mit besonderer Expertise in den Bereichen IT- und Telekommunikation, Daseinsvorsorge, Tourismus und Bau. Neben seiner Beratungstätigkeit ist Prof. Dr. Wagner gefragter Referent diverser Fortbildungsinstitute, wie etwa dem Bundesanzeiger Verlag sowie dem id-Verlag (IBR Seminare). Im Rahmen der Ausbildung zum Fachanwalt für Vergaberecht verantwortet Prof. Wagner die Lehreinheiten „Sektorenverordnung“ sowie „Beihilfe- und öffentliches Preisrecht“ (ARBER-Verlag). Prof. Wagner ist zudem Herausgeber der Online-Fortbildung „Basiswissen-Vergaberecht“ und Mitautor des juris Praxiskommentars „Vergaberecht“, 5. Aufl. 2016. Er ist zudem Mitglied des AK Öffentliche Aufträge im BITKOM e.V.
Prof. Dr. Ralf Leinemann
Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Leinemann, Berlin, Fachanwalt für Vergaberecht sowie für Bau- und Architektenrecht. Er ist Seniorpartner der im Vergabe- und Baurecht führenden Anwaltskanzlei LEINEMANN PARTNER RECHTSANWÄLTE mit Hauptsitz in Berlin und weiteren Büros in Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln und München. Ralf Leinemann ist Honorarprofessor für Bau- und Vergaberecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin und (Mit-)Herausgeber diverser Fachzeitschriften, wie VergabeNews, VergabeNavigator und NZBau. Seine Bücher „Die Vergabe öffentlicher Aufträge“, „BGB-Bauvertragsrecht Kommentar“ und „VOB/B-Kommentar mit FIDIC Conditions“ zählen zu den Standardwerken im Vergabe- und Baurecht. Daneben ist er häufig als Schiedsrichter und Schlichter in deutschen und internationalen Schiedsgerichtsverfahren tätig.
Malte Müller-Wrede
Rechtsanwalt Malte Müller-Wrede ist Fachanwalt für Vergaberecht und Gründungspartner der auf Vergaberecht spezialisierten Sozietät Müller-Wrede Rechtsanwälte in Berlin. Seit mehr als zwanzig Jahren berät er Auftraggeber und Unternehmen in allen vergaberechtlichen Fragestellungen und vertritt diese in Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren. Er hat hierbei zahlreiche vergaberechtliche Grundsatzentscheidungen erstritten. Zudem referiert und publiziert er regelmäßig zu vergaberechtlichen Themen. Er ist Herausgeber zahlreicher Standardwerke des Vergaberechts, u.a. Kommentare zu GWB-Vergaberecht/WRegG, VgV/UVgO und SektVO, und Mitglied des Herausgeberbeirates der Fachzeitschrift Vergaberecht.
Norbert Portz
Norbert Portz hat beim Deutschen Städte- und Gemeindebund vom Jahre 1998 bis Ende 2021 das Dezernat für Vergabe, Städtebau und Umwelt geleitet. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund vertritt über seine Mitgliedsverbände ca. 11 000 Städte und Gemeinden in Deutschland und damit die öffentlichen Auftraggeber, die im Ver-gleich zum Bund und den Ländern die meisten Beschaffungen tätigen. Seit Beginn des Jahres 2022 ist Herr Portz ehrenamtlicher Beisitzer der Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt. Herr Portz ist Referent, Mitherausgeber sowie Autor zahlreicher Fachbeiträge, Fach-bücher sowie Kommentare zum Vergaberecht. Zu den Kommentaren und Handbü-chern aus dem Vergaberecht, an denen er mitwirkt, zählen: Ingenstau/Korbion, Kommentar zur VOB/A u. VOB/B, 22. Auflage erscheint 2022; Kulartz/Kus/Portz/Prieß, GWB-Kommentar, 5. Auflage 2020; Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, VgV-Kommentar, 2. Auflage, 2021; Kulartz/Kus/Portz/Prieß, UVgO-Kommentar, 2. Auflage erscheint 2022; Beck´sches Formularhandbuch zum Vergaberecht, 3. Auflage 2018.
Dr. Thomas Kirch
Herr Rechtsanwalt Dr. Kirch ist seit März 2005 im Berliner Büro von Leinemann Partner Rechtsanwälte tätig. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Begleitung von Auftraggebern und Bietern in Vergabeverfahren, insbesondere bei komplexen Beschaffungsvorgängen im Rahmen von ÖPNV-, IT- und Bauvergaben sowie bei Vergaben im Bereich Verteidigung und Sicherheit. Herr Dr. Kirch entwickelt im Zuge der Projektvorbereitung und -realisierung gemeinsam mit den Mandanten nicht nur konfliktvermeidende Strategien, sondern setzt ihre Interessen gegebenenfalls gegenüber anderen Verfahrensbeteiligten vor den Nachprüfungsinstanzen durch. Zum Leistungsangebot für die öffentliche Hand gehört auch die vollständige Durchführung von Vergabeverfahren als externe Vergabestelle. Die Lösung von beihilfe- und zuwendungsrechtlichen Fragestellungen ergänzt das vergaberechtliche Beratungsspektrum. Herr Kirch ist Fachanwalt für Vergaberecht und einer der Redakteure des vom Bundesanzeiger Verlag publizierten Informationsdienstes "VergabeNews". Außerdem ist er Referent auf vergaberechtlichen Seminar- und Fachveranstaltungen und veröffentlicht regelmäßig Beiträge in vergaberechtlichen Fachzeitschriften und -büchern.
Anne Müller
Seit April 2021 verstärkt Frau Müller Leinemann Partner Rechtsanwälte am Standort Berlin. Ihre Tätigkeit umfasst dabei das private Bau- und Architektenrecht einschließlich der baubegleitenden Rechtsberatung und gerichtlichen Durchsetzung und Abwehr streitiger Ansprüche. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Vergaberecht und beinhaltet sowohl die Beratung, Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren als auch die Interessenvertretung vor den Vergabekammern und Oberlandesgerichten, z.B. in den Bereichen Infrastruktur und IT. Frau Müller veröffentlicht regelmäßig vergaberechtliche Fachbeiträge. Frau Müller ist Mitglied des Deutschen Juristinnenbundes und der Rechtsanwaltskammer Berlin.
Sebastian Hürthen
Sebastian Hürthen hat über 20 Jahre IT- und Telekommunikationserfahrung und leitete erfolgreich BOS IT-Großprojekte sowie IT-Beschaffungen. Er ist ein anerkannter Trusted Advisor und Coach im Vergaberecht und Projektmanagement, dessen Veröffentlichungen seine tiefe Branchenkenntnis unterstreichen.
Dr. Christian von Ulmenstein

Rechtsanwalt Dr. Christian v. Ulmenstein wurde nach seinem Studium in Mainz und Frankfurt am Main 1995 zunächst in Wiesbaden als Rechtsanwalt zugelassen. Schon früh war er im Regulierungsrecht und Vergaberecht tätig und wurde im Vergaberecht promoviert. Nach einer Tätigkeit als Leiter der Rechtsabteilung in einem großen Dienstleistungskonzern in Luxemburg, bei der er die öffentlichen Beschaffungsmaßnahmen des Unternehmens betreute, war er anschließend selbstständig und als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht mit Schwerpunkt im Vergaberecht und Baurecht tätig. Seit 2023 ist er Partner bei Leinemann Partner im Berliner Büro.

Dr. David Portner
Herr Rechtsanwalt Dr. David Portner ist seit 2011 als Rechtsanwalt mit der Spezialisierung auf das nationale und europäische Vergaberecht tätig. Er berät öffentliche Auftraggeber und Wirtschaftsteilnehmer ferner bei der Vertragsgestaltung und zu beihilfe-, zuwendungs-, preis- sowie kartellrechtlichen Aspekten. Er hat öffentliche Auftraggeber und Wirtschaftsteilnehmer bereits zu vielfältigen Aspekten des Vergaberechts beraten. Im Laufe der langjährigen anwaltlichen Tätigkeit im Vergaberecht hat er vertiefte Kenntnisse der unterschiedlichen Beschaffungsmärkte sowie der Spruchpraxis der vergaberechtlichen Judikatur erlangt. Herr Rechtsanwalt Dr. David Portner ist regelmäßig Referent auf vergaberechtlichen Seminarveranstaltungen und veröffentlicht vergaberechtliche Beiträge (z.B. NZBau) in Zeitschriften und Kommentierungen (Beck’scher Online Kommentar-Vergaberecht, Juris-Praxiskommentar Vergaberecht).
Daniel Rusch
Herr Rechtsanwalt Daniel Rusch, LL.M. ist spezialisiert auf die Beratung im Bereich des deutschen und europäischen Vergaberechts. Er berät und begleitet Auftraggeber und Unternehmen in allen Phasen europaweiter und nationaler Vergabeverfahren und nimmt deren Vertretung in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und den Oberlandesgerichten wahr. Wesentliche Elemente seiner Beratungstätigkeit bestehen in der Erstellung von Vergabeunterlagen und in der vergabeverfahrensbezogenen Begleitung von Auftraggebern sowie in der Anpassung von öffentlichen Aufträgen und der diesbezüglichen vergaberechtlichen Beratung. Daneben erstreckt sich seine Beratung auf zuwendungs- und beihilferechtliche Aspekte.
RA Dr. Marc Röbke
Dr. Marc Röbke ist Partner bei Eichler Kern Klein und berät öffentliche Auftraggeber und Unternehmen vergaberechtlich bei der Vorbereitung und Durchführung von nationalen und europaweiten Vergabeverfahren. Sein Tätigkeitsspektrum umfasst darüber hinaus das Verwaltungs-, Zuwendungs- und Beihilfenrecht einschließlich aller Bezüge zum Recht der Europäischen Union. Er verfügt über besondere Erfahrung in der Beratung von Mandanten aus dem Kultursektor, IT-Beschaffungsvorhaben, von Projekten des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV/SPNV) sowie im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung, und vertritt Mandanten regelmäßig in Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammern und Oberlandesgerichten.
Sandra Krüger
Dr. Melanie Plauth
Rechtsanwältin Dr. Melanie Plauth ist Salary-Partnerin in der auf Vergaberecht spezialisierten Sozietät Müller-Wrede Rechtsanwälte in Berlin. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der vergaberechtlichen Beratung und Prozessvertretung auf Auftraggeber- wie Unternehmensseite. Sie hat im Vergaberecht promoviert („Die Rechtspflicht zur Transparenz im europäisierten Vergaberecht“) und verfügt über langjährige Berufserfahrung in diesem Rechtsgebiet. Zudem referiert und publiziert sie regelmäßig zu vergaberechtlichen Themen, u.a. in den Müller-Wrede-Kommentaren zu GWB-Vergaberecht/WRegG und VgV/UVgO.
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