Als Produzent von alkoholhaltigen Produkten setzen Sie Alkohol ein - wir zeigen Ihnen, was Sie beachten müssen.
In kaum einer anderen Steuerart ist die detaillierte Kenntnis sowohl der Rechtsgrundlagen als auch der korrekten Anwendung seiner Vorschriften so elementar wie bei der Besteuerung von Alkohol, denn in keinem anderen Steueraufkommen sind größere fiskalische Konsequenzen daran gebunden.
Die Alkoholsteuer ist eine Verbrauchsteuer, die auf Alkoholerzeugnisse erhoben wird, die im deutschen Steuergebiet zu Genuss- und Trinkzwecken verwendet werden. Alkohol wird aber auch zur Herstellung von alkoholhaltigen Produkten z.B. in der Lebensmittelproduktion oder bei der Herstellung von Kosmetik verwendet. Die steuerrechtlichen Bedingungen zu denen Alkohol steuerfrei verwendet werden kann, werden in diesem Webinar erläutert.
Die Kenntnis über die Grundstruktur der regelkonformen Antragstellung für die steuerbefreite Verwendung von Alkohol und das Führen der steuerlichen Aufzeichnungen über die Verwendung der Alkoholerzeugnisse ist „Voraussetzung“ für strukturierte und „ökonomische Arbeitserfolge“. Daneben sind die zahlreichen Pflichten, die auf einen Verwender von steuerbefreitem Alkohol zukommen, zu berücksichtigen. Die richtige praktische Handhabung wird Ihnen hier vermittelt.
Essenzielle Bedeutung kommt der Einordnung, dem unversteuerten Bezug und die ordnungsgemäße Verwendung der Alkoholerzeugnisse zu. Im Einzelnen wird auf die Vergällung als Voraussetzung einiger Steuerbefreiungstatbestände eingegangen sowie auf die Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Verwendung der Alkoholerzeugnisse.
Einen Sonderfall stellt das Verbringen von Alkoholerzeugnissen des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere oder aus anderen Mitgliedstaaten dar. Wir stellen Ihnen das Verfahren vor.
Im Rahmen der Internet-Verbrauch- und -Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA), welche eine in das Zoll-Portal integrierte Online-Anwendung zur elektronischen Kommunikation zwischen Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung ist, können Sie jetzt verschiedene Anträge online bei Ihrem Hauptzollamt stellen. Wir zeigen Ihnen einen Kurzüberblick zur Systematik und Umsetzung der Online-Anwendung z.B. Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung von Alkoholerzeugnissen.
Sachbearbeiter: innen aus Unternehmen, die sich mit der Verwendung von Alkohol zu alkoholhaltigen Produkten (Lebensmitteln, Aromen sowie Arzneimitteln oder alkoholhaltigen Erzeugnissen für technische Zwecke) befassen.
Diese Schulung ist sowohl für Anfänger als auch zur Auffrischung für Branchenkenner geeignet.
Donnerstag, 06.11.2025
09.00 Uhr Beginn
10.45 - 11.00 Uhr Pause
13.30 Uhr Ende
Tee- und Kaffeepausen inklusive.
Freitag, 07.11.2025
09.00 Uhr Beginn
10.45 – 11.00 Uhr Pause
13.30 Uhr Ende
Tee- und Kaffeepausen inklusive.
Die folgende Übersicht enthält eine Auswahl aller Themenbereiche, welche in unserer Veranstaltung behandelt werden sollen. Durch aktuelle Rechtsänderungen können sich Verschiebungen in den Schwerpunkten ergeben.
WEBINARINFORMATIONEN
Wichtige Hinweise Wir freuen uns über Fallbeispiele oder explizite Themen aus Ihrem Unternehmensalltag, welche – spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn – vorab per E-Mail eingereicht werden können.
In der Teilnahmegebühr enthalten
Technische Voraussetzungen Die Veranstaltung erfolgt über die Anwendung ZOOM.
Bitte lesen Sie frühzeitig die Systemanforderungen und führen Sie idealerweise einen System-Test bei dem genannten Systemanbieter durch.
Unsere technischen Voraussetzungen zu unseren Online-Veranstaltungen sowie weitere Fragen und Antworten finden Sie hier.
Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!