Sie sind Produzent oder Verwender von Schaumwein, Zwischenerzeugnissen oder Wein. Wir zeigen Ihnen, was Sie beachten müssen.
Die Schaumweinsteuer und Zwischenerzeugnissteuer sind Verbrauchsteuern, die auf Schaumwein und Zwischenerzeugnisse im deutschen Steuergebiet zu Genuss- und Trinkzwecken erhoben werden. Im Verfahren der Steueraussetzung können diese hergestellt, gelagert oder befördert werden. Dies bedarf jedoch einer Erlaubnis, die nur einem bestimmten Personenkreis gewährt werden kann. Es sind rechtliche und ggf. technische Voraussetzungen erforderlich, um eine solche Erlaubnis zu erhalten. Damit einher gehen zahlreiche Pflichten, die ein Steuerlagerinhaber bzw. Verwender zu erfüllen und mit denen er sich zwingend auseinander zu setzen hat.
Eine zentrale Bedeutung kommt der Besteuerung zu. Die Entstehung der Steuer z.B. im Zusammenhang mit der Entfernung aus dem Steuerlager, während der Beförderung unter Steueraussetzung durch eine Unregelmäßigkeit oder in anderen Fällen stellt einen weiteren Schwerpunkt des Webinars dar. Auch auf die Frage, wer der Steuerschuldner ist, die Höhe des Steuertarifs und wie die fällige Steuer zu zahlen ist, wird eingegangen.
Wird Schaumwein oder ein Zwischenerzeugnis zu steuerfreien Zwecken verwendet, kann eine Besteuerung unterbleiben. Wir erläutern Ihnen anhand der steuerlichen Regelungen und praktischen Beispielen, wie eine Steuerbefreiung beansprucht werden kann und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind. Im Einzelnen muss unter Umständen auch auf die Vergällung als Voraussetzung einiger Steuerbefreiungstatbestände eingegangen werden sowie auf die Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Verwendung.
Für Wein gelten besondere Bestimmungen. Wir erklären Ihnen den Unterschied!
Die Kenntnis über die Grundstruktur der regelkonformen Antragstellung für die
ist „Voraussetzung“ für eine strukturierte und „ökonomische Arbeitsweise“. Daneben sind die zahlreichen Pflichten, die auf einen Steuerlagerinhaber bzw. Verwender zukommen, zu berücksichtigen. Die richtige praktische Handhabung wird Ihnen hier vermittelt.
Im Rahmen der Internet-Verbrauch- und -Verkehrsteuer-Anwendung (IVVA), welche eine in das Zoll-Portal integrierte Online-Anwendung zur elektronischen Kommunikation zwischen Wirtschaftsbeteiligten und der Zollverwaltung ist, können Sie jetzt verschiedene Anträge online bei Ihrem Hauptzollamt stellen. Wir zeigen Ihnen einen Kurzüberblick zur Systematik und Umsetzung der Online-Anwendung z.B. Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung.
Sachbearbeiter: innen aus Unternehmen, die sich mit der Herstellung, Lagerung und dem Handel von Schaumwein und Zwischenerzeugnissen, Erzeugnissen für technische oder gewerbliche Zwecke oder Lebensmittel, die Schaumwein oder Zwischenerzeugnisse enthalten, sowie Arzneimitteln oder Aromen befassen.
Diese Schulung ist sowohl für Anfänger als auch zur Auffrischung für Branchenkenner geeignet.
Dienstag, 25.11.2025
09.00 Uhr Beginn
10.30 – 11.00 Uhr Pause
12.30 Uhr Ende
Mittwoch, 26.11.2025
09.00 Uhr Beginn
10.30 – 11.00 Uhr Pause
12.30 Uhr Ende
Die folgende Übersicht enthält eine Auswahl aller Themenbereiche, welche in unserer Veranstaltung behandelt werden sollen. Durch aktuelle Rechtsänderungen können sich Verschiebungen in den Schwerpunkten ergeben.
WEBINARINFORMATIONEN
Wichtige Hinweise Wir freuen uns über Fallbeispiele oder explizite Themen aus Ihrem Unternehmensalltag, welche – spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn – vorab per E-Mail eingereicht werden können.
In der Teilnahmegebühr enthalten
Technische Voraussetzungen Die Veranstaltung erfolgt über die Anwendung ZOOM.
Bitte lesen Sie frühzeitig die Systemanforderungen und führen Sie idealerweise einen System-Test bei dem genannten Systemanbieter durch.
Unsere technischen Voraussetzungen zu unseren Online-Veranstaltungen sowie weitere Fragen und Antworten finden Sie hier.
Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!