Das Tabaksteuerrecht regelt die Besteuerung von Tabakwaren wie Zigaretten, Zigarren, Feinschnitt und anderen Tabakerzeugnissen.
Als Teil des besonderen Verbrauchsteuerrechts stellt es hohe Anforderungen an Hersteller, Importeure, Händler und Lagerinhaber – sowohl im nationalen als auch im europäischen Kontext.