Auswirkungen verstehen und steuerliche Risiken vermeiden
Hintergrund und Handlungsbedarf
Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes wurde zum 1. Januar 2026 der Anlagenbegriff neu gefasst. Die Anpassungen von § 12b StromStV sowie § 9 EnergieStV haben erhebliche Auswirkungen auf anlagenbezogene Steuerbefreiungen und -entlastungen.
Für Betreiber von Stromerzeugungs- und KWK-Anlagen ergibt sich daraus akuter Handlungsbedarf:
Bestehende Strukturen und steuerliche Einordnungen müssen überprüft und gegebenenfalls neu bewertet werden.
Insbesondere bei mehreren Stromerzeugungs- und/oder KWK-Einheiten/Modulen stellt sich die zentrale Frage, welche Einheiten künftig zu einer Anlage zusammengefasst werden – mit unmittelbaren Konsequenzen für die steuerliche Behandlung.
Bestehende Erlaubnisse müssen innerhalb einer Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2026 ggf. angepasst werden. Eine verspätete oder fehlerhafte Umsetzung kann zu steuerlichen Nachteilen führen.
Energieversorger, Industrieunternehmen, Steuerliche und rechtliche Berater
Alle, die mit dem Betrieb von Stromerzeugungs- und KWK-Anlagen befasst sind
Donnerstag, den 28.05.2026
10:00 Uhr Beginn
12:00 Uhr Ende
Sie erhalten einen strukturierten und praxisnahen Überblick über die Neuregelung und deren konkrete Auswirkungen. Nach dem Webinar sind Sie in der Lage,
Praxisnahe Beispiele aus der Beratungspraxis unterstützen Sie dabei, die neuen Vorgaben effizient in Ihre Unternehmenspraxis zu übertragen.
WEBINARINFORMATIONEN
In der Teilnahmegebühr enthalten
Technische Voraussetzungen:
Die Veranstaltung erfolgt über die Anwendung ZOOM.
Bitte lesen Sie frühzeitig die Systemanforderungen und führen Sie idealerweise einen System-Test bei dem genannten Systemanbieter durch.
Unsere technischen Voraussetzungen zu unseren Online-Veranstaltungen sowie weitere Fragen und Antworten finden Sie in den FAQ´s.
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