Ein Begriff, unterschiedliche Maßstäbe – Fälle richtig einordnen und sicher handeln
Kindeswohl ist nicht gleich Kindeswohl
Der Begriff des Kindeswohls steht im Zentrum nahezu jedes Sorge- und Umgangsverfahrens. In der familiengerichtlichen Praxis wird er jedoch von Gerichten und den beteiligten Professionen sehr unterschiedlich verwendet. Juristische, psychologische und pädagogische Bewertungen werden nicht immer trennscharf voneinander abgegrenzt. Zugleich kennt das Gesetz verschiedene Kindeswohlmaßstäbe – von der Kindeswohldienlichkeit bis zur Kindeswohlgefährdung.
Für die Praxis ist diese Unterscheidung entscheidend. Denn je nachdem, ob über die elterliche Sorge, den Umgang eines Elternteils, den Umgang von Großeltern oder eine mögliche Kindeswohlgefährdung zu entscheiden ist, gelten unterschiedliche gesetzliche Voraussetzungen und Schwellen. Wer diese Maßstäbe vermischt, riskiert eine unzutreffende Bewertung des Falles, die falsche Antragstellung oder eine ungeeignete Beratungs- und Verfahrensstrategie.
Die Fortbildung macht die Unterschiede anhand eines durchgehenden Fallbeispiels greifbar: Der Vater beantragt die Alleinsorge, die Mutter einen Umgangsausschluss, die Großmutter ein eigenes Umgangsrecht und das Jugendamt sieht Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung. Ein Trennungssachverhalt, vier Anliegen und vier unterschiedliche gesetzliche Kindeswohlmaßstäbe.
Erst den Fall verstehen, dann die Strategie wählen
Bevor die einzelnen gesetzlichen Maßstäbe betrachtet werden, richtet die Fortbildung den Blick auf die verfahrenstaktische Ausgangsfrage: Mit welcher Art von Trennungskonflikt haben die beteiligten Fachkräfte es zu tun und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für Beratung, Intervention und Verfahrensführung?
Mithilfe eines Ampelsystems werden einvernehmliche, hochkonflikthafte und eskalierte Trennungskonstellationen unterschieden. Diesen Konfliktstufen werden drei Formen der Elternschaft zugeordnet: gemeinsame, parallele und konträre Elternschaft.
Die Teilnehmenden erfahren, in welchen Fällen Beratung und kreative Lösungsfindung tragen, wann klare Regelungen und Grenzen erforderlich sind und in welchen Konstellationen Beratungsangebote regelmäßig ins Leere laufen. Gerade bei eskalierten Konflikten, Umgangsverweigerung und möglichen Gewaltstrukturen kommt es auf konsequentes juristisches Vorgehen, eine strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung und den unverstellten Blick auf das Kind an.
Behandelt werden zudem typische Beurteilungsfehler, etwa vorschnelle Bewertungen der Bindungstoleranz, die sogenannte Sympathie-Falle und die unzureichende Berücksichtigung multifaktorieller oder gewaltgeprägter Familiendynamiken.
Die gesetzlichen Kindeswohlmaßstäbe sicher unterscheiden
Auf der Grundlage dieser verfahrenstaktischen Einordnung werden die verschiedenen gesetzlichen Kindeswohlmaßstäbe systematisch voneinander abgegrenzt:
Die Fortbildung zeigt, welche Konsequenzen sich daraus für Antragstellung, Darlegung, Argumentation und Verfahrensführung ergeben. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Verhältnis von Kindeswille und Kindeswohl, insbesondere in Fällen der Umgangsverweigerung.
Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte aus dem familienrechtlichen und psychosozialen Arbeitsfeld, insbesondere an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Verfahrensbeiständinnen und Verfahrensbeistände, Mitarbeitende von Jugendämtern und Beratungsstellen sowie familienpsychologische Sachverständige.
Donnerstag, 03.12. 2026
10.00 Uhr Beginn
12.30 Uhr Ende
Pausenzeiten inklusive.
Themenübersicht
Die folgende Übersicht enthält eine Auswahl aller Themenbereiche, welche in unserer Veranstaltung behandelt werden sollen. Je nach Gruppendynamik können sich Verschiebungen in den Schwerpunkten ergeben.
WEBINARINFORMATIONEN
Wichtige Hinweise
Wir freuen uns über Fallbeispiele oder explizite Themen aus Ihrem Alltag, welche – spätestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn – vorab per E-Mail eingereicht werden können.
In der Teilnahmegebühr enthalten
Technische Voraussetzungen
Die Veranstaltung erfolgt über die Anwendung ZOOM.
Bitte lesen Sie frühzeitig die Systemanforderungen und führen Sie idealerweise einen System-Test bei dem genannten Systemanbieter durch.
Unsere technischen Voraussetzungen zu unseren Online-Veranstaltungen sowie weitere Fragen und Antworten finden Sie in unseren FAQs.
Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Hubspot Embedded Content. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von HubSpot. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Hubspot Meetings. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen