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Kindeswohl in der Trennung
03.12.2026 | Online
Ab 229,00 €
zzgl. MwSt. pro Teilnehmer:in

Kindeswohl in der Trennung

Ein Begriff, unterschiedliche Maßstäbe – Fälle richtig einordnen und sicher handeln

Allgemeine Informationen

Kindeswohl ist nicht gleich Kindeswohl

Der Begriff des Kindeswohls steht im Zentrum nahezu jedes Sorge- und Umgangsverfahrens. In der familiengerichtlichen Praxis wird er jedoch von Gerichten und den beteiligten Professionen sehr unterschiedlich verwendet. Juristische, psychologische und pädagogische Bewertungen werden nicht immer trennscharf voneinander abgegrenzt. Zugleich kennt das Gesetz verschiedene Kindeswohlmaßstäbe – von der Kindeswohldienlichkeit bis zur Kindeswohlgefährdung.

Für die Praxis ist diese Unterscheidung entscheidend. Denn je nachdem, ob über die elterliche Sorge, den Umgang eines Elternteils, den Umgang von Großeltern oder eine mögliche Kindeswohlgefährdung zu entscheiden ist, gelten unterschiedliche gesetzliche Voraussetzungen und Schwellen. Wer diese Maßstäbe vermischt, riskiert eine unzutreffende Bewertung des Falles, die falsche Antragstellung oder eine ungeeignete Beratungs- und Verfahrensstrategie.

Die Fortbildung macht die Unterschiede anhand eines durchgehenden Fallbeispiels greifbar: Der Vater beantragt die Alleinsorge, die Mutter einen Umgangsausschluss, die Großmutter ein eigenes Umgangsrecht und das Jugendamt sieht Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung. Ein Trennungssachverhalt, vier Anliegen und vier unterschiedliche gesetzliche Kindeswohlmaßstäbe.

Erst den Fall verstehen, dann die Strategie wählen

Bevor die einzelnen gesetzlichen Maßstäbe betrachtet werden, richtet die Fortbildung den Blick auf die verfahrenstaktische Ausgangsfrage: Mit welcher Art von Trennungskonflikt haben die beteiligten Fachkräfte es zu tun und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für Beratung, Intervention und Verfahrensführung?

Mithilfe eines Ampelsystems werden einvernehmliche, hochkonflikthafte und eskalierte Trennungskonstellationen unterschieden. Diesen Konfliktstufen werden drei Formen der Elternschaft zugeordnet: gemeinsame, parallele und konträre Elternschaft.

Die Teilnehmenden erfahren, in welchen Fällen Beratung und kreative Lösungsfindung tragen, wann klare Regelungen und Grenzen erforderlich sind und in welchen Konstellationen Beratungsangebote regelmäßig ins Leere laufen. Gerade bei eskalierten Konflikten, Umgangsverweigerung und möglichen Gewaltstrukturen kommt es auf konsequentes juristisches Vorgehen, eine strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung und den unverstellten Blick auf das Kind an.

Behandelt werden zudem typische Beurteilungsfehler, etwa vorschnelle Bewertungen der Bindungstoleranz, die sogenannte Sympathie-Falle und die unzureichende Berücksichtigung multifaktorieller oder gewaltgeprägter Familiendynamiken.

Die gesetzlichen Kindeswohlmaßstäbe sicher unterscheiden

Auf der Grundlage dieser verfahrenstaktischen Einordnung werden die verschiedenen gesetzlichen Kindeswohlmaßstäbe systematisch voneinander abgegrenzt:

  • die Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB,
  • der Maßstab der besten Entsprechung nach § 1671 BGB,
  • die Erforderlichkeits- und Gefährdungsschwellen beim Umgang nach § 1684 BGB,
  • die Kindeswohldienlichkeit beim Umgang weiterer Bezugspersonen nach § 1685 BGB.

Die Fortbildung zeigt, welche Konsequenzen sich daraus für Antragstellung, Darlegung, Argumentation und Verfahrensführung ergeben. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Verhältnis von Kindeswille und Kindeswohl, insbesondere in Fällen der Umgangsverweigerung.


Ab 229,00 €

zzgl. MwSt. pro Teilnehmer:in

272,51 €

inkl. MwSt. pro Teilnehmer:in

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Vorteile

  • Sie ordnen Trennungs- und Kindschaftskonflikte schnell und treffsicher ein.
  • Sie unterscheiden die verschiedenen gesetzlichen Kindeswohlmaßstäbe sicher voneinander.
  • Sie wählen die zur jeweiligen Konfliktstufe passende Beratungs- und Verfahrensstrategie.
  • Sie erkennen, wann Beratung trägt und wann klare rechtliche Grenzen erforderlich sind.
  • Sie vermeiden typische Beurteilungsfehler in hochkonflikthaften und eskalierten Verfahren.
  • Sie argumentieren bei Sorge, Umgang, Umgangsverweigerung und Kindeswohlgefährdung rechtlich präziser.
  • Sie gewinnen Handlungssicherheit für die Zusammenarbeit mit Gerichten, Jugendämtern, Beratungsstellen und weiteren Verfahrensbeteiligten


Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte aus dem familienrechtlichen und psychosozialen Arbeitsfeld, insbesondere an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Verfahrensbeiständinnen und Verfahrensbeistände, Mitarbeitende von Jugendämtern und Beratungsstellen sowie familienpsychologische Sachverständige.

Agenda

Donnerstag, 03.12. 2026

10.00 Uhr Beginn

12.30 Uhr Ende

Pausenzeiten inklusive. 


Themenübersicht

Die folgende Übersicht enthält eine Auswahl aller Themenbereiche, welche in unserer Veranstaltung behandelt werden sollen. Je nach Gruppendynamik können sich Verschiebungen in den Schwerpunkten ergeben.

  • Ein Fall, vier unterschiedliche Kindeswohlmaßstäbe
  • Uneinheitliche Verwendung des Kindeswohlbegriffs in der familiengerichtlichen Praxis
  • Verfahrenstaktische Ersteinordnung durch das Ampelsystem
  • Einvernehmliche, hochkonflikthafte und eskalierte Trennungskonstellationen
  • Gemeinsame, parallele und konträre Elternschaft
  • Konsequenzen für Beratung, Intervention und Verfahrensführung
  • Klare Regelungen und Grenzen in hochkonflikthaften Verfahren
  • Umgang mit eskalierten Konflikten, Umgangsverweigerung und Gewaltstrukturen
  • Typische Beurteilungsfehler und vorschnelle Bewertungen
  • Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB
  • Sorgerechtsentscheidungen nach § 1671 BGB
  • Umgangsregelungen und Umgangsbeschränkungen nach § 1684 BGB
  • Umgang weiterer Bezugspersonen nach § 1685 BGB
  • Konsequenzen für Antragstellung, Darlegung und Argumentation
  • Verhältnis von Kindeswille und Kindeswohl


Referent:innen
Profilbild
Karola Rosenberg
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

Organisatorische Hinweise

WEBINARINFORMATIONEN

Wichtige Hinweise 

Wir freuen uns über Fallbeispiele oder explizite Themen aus Ihrem Alltag, welche – spätestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn – vorab per E-Mail eingereicht werden können.

In der Teilnahmegebühr enthalten

  • Teilnahmebescheinigung
  • Umfangreiche Vortragsunterlagen (digital)

Technische Voraussetzungen 

Die Veranstaltung erfolgt über die Anwendung ZOOM.

Bitte lesen Sie frühzeitig die Systemanforderungen und führen Sie idealerweise einen System-Test bei dem genannten Systemanbieter durch.

Unsere technischen Voraussetzungen zu unseren Online-Veranstaltungen sowie weitere Fragen und Antworten finden Sie in unseren FAQs.

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Karola Rosenberg

Karola Rosenberg ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht. Mit ihrer bundesweit tätigen Kanzlei ist sie auf hochkonflikthafte Trennungen und Scheidungen sowie eskalierende Sorge- und Umgangsverfahren spezialisiert. Der professionelle Umgang mit familiengerichtlichen Sachverständigengutachten bildet einen Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Praxis und ihrer Fortbildungstätigkeit.

Preisinformationen
Normalpreis: 229,00 € zzgl. 19% MwSt. (272,51 € inkl. 19% MwSt.)