Das US-Exportkontrollrecht findet nicht nur auf Exporte aus den Vereinigten Staaten Anwendung, sondern umfasst auch den Reexport von "US-Gütern" aus anderen Staaten. Folglich kann es erforderlich sein, dass bei einem Export aus Deutschland bzw. der EU Ihre Waren bei einer Genehmigungspflicht nach US-Recht unterliegen, sofern sie als "US-Gut" eingestuft sind. Dies umfasst auch den innerstaatlichen Transfer an ein anderes Unternehmen. Zu den sogenannten "US-Gütern" zählen unter anderem Waren, Technologien und Software, sofern diese einen Anknüpfungspunkt an das US-(Re-)Exportrecht aufweisen.
Diese Schulung richtet sich an Mitarbeitende und Führungskräfte in Unternehmen mit möglichem US-Bezug, die US-Güter beziehen, verarbeiten oder weiterverkaufen und eine fundierte Basis im US-(Re)Exportkontrollrecht aufbauen möchten. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Dienstag, 01.12.2026
10.00 Uhr Beginn
12.00 Uhr Ende
Tee- und Kaffeepausen inklusive.
Die folgende Übersicht enthält eine Auswahl aller Themenbereiche, welche in unserer Veranstaltung behandelt werden sollen.
1. Einführung
2. Regularien im Fokus
3. Hinweise & Ausblick
WEBINARINFORMATIONEN
In der Teilnahmegebühr enthalten
Technische Voraussetzungen Die Veranstaltung erfolgt über die Anwendung ZOOM.
Bitte lesen Sie frühzeitig die Systemanforderungen und führen Sie idealerweise einen System-Test bei dem genannten Systemanbieter durch.
Unsere technischen Voraussetzungen zu unseren Online-Veranstaltungen sowie weitere Fragen und Antworten finden Sie hier.
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