Ihr Wissen für die Vergabe von freiberuflichen Leistungen für Architekten- und Ingenieurleistungen
Freiberufliche Leistungen werden häufig von öffentlichen Auftraggeber:innen benötigt; hier geht es insbesondere um Leistungen von Architekt:innen und Ingenieur:innen zur Realisierung von Bauvorhaben der öffentlichen Hand. Da der einschlägige EU-Schwellenwert bei Planungsleistungen oft überschritten wird, auch wenn das Bauvorhaben selbst wertmäßig unterhalb des EU-Schwellenwerts für Bauleistungen liegt, stehen auch kleinere Kommunen und Institutionen vor der Herausforderung, für Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durchzuführen.
Welche Vorgehensweise gilt es bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen mit einem Honorarvolumen unterhalb und oberhalb des EU-Schwellenwerts zu berücksichtigen? In unserer Veranstaltung gehen die Referierenden auf die vergabe- und vertragsrechtlichen Aspekte bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen ein und geben Ihnen wertvolle Hinweise zur rechtssicheren Ausgestaltung des Verfahrens unterhalb und oberhalb des EU-Schwellenwerts.
Sie erhalten einen Überblick über die vergaberechtlichen Grundsätze und zur rechtssicheren Vorgehensweise bei der Vergabe von freiberuflichen Leistungen.
Sie lernen, wie Sie Ihren Vergabeprozess strukturieren damit er den rechtlichen Anforderungen entspricht.
Sie vermeiden Missverständnisse und Fehler durch die korrekte Formulierung der Ausschreibungsunterlagen.
Die Veranstaltung richtet sich an alle Mitarbeitenden der Auftraggeberseite (Vergabestellen, Bedarfsträger, Fachämter usw.) sowie an alle weiteren am Vergabeprozess interessierten und beteiligten Personen.
Für die Teilnahme sind Vorkenntnisse im Vergaberecht empfohlen.
Donnerstag, 03.12.2026
10.00 Uhr Begin
16.30 Uhr Ende
Tee- und Kaffeepausen inklusive.
Die folgende Übersicht enthält eine Auswahl aller Themenbereiche, welche in unserer Veranstaltung behandelt werden sollen.
Grundlagen/Einführung
Vergaberechtliche Aspekte bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen
Vertragsrechtliche Aspekte bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen
Herr Rechtsanwalt Maurice Reichstein ist seit Juli 2021 für die Kanzlei DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht tätig. Er ist Fachanwalt für Vergaberecht und berät mit den Tätigkeitsschwerpunkten Vergaberecht und Verwaltungsrecht. Sein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte Herr Reichstein an der Leibniz Universität Hannover mit dem Schwerpunkt „Anwaltliche Rechtsberatung und Anwaltsrecht“ sowie einer vertieften Schwerpunktsetzung im Öffentlichen Recht. Das Rechtsreferendariat am Landgericht Hannover schloss er im Jahr 2021 ab. Bereits während des Referendariats war Herr Reichstein für die Kanzlei DAGEFÖRDE tätig und sammelte früh praktische Erfahrungen im Öffentlichen Wirtschaftsrecht.
In seiner derzeitigen beruflichen Tätigkeit berät er öffentliche Auftraggeber und private Mandanten in vergaberechtlichen und verwaltungsrechtlichen Fragestellungen, begleitet nationale wie internationale Vergabeverfahren und erstellt fundierte Rechtsanalysen und Gutachten. Er ist regelmäßig als Referent in vergaberechtlichen Weiterbildungsveranstaltungen tätig und veröffentlicht fachliche Beiträge zu vergaberechtlichen Themen.
Herr Reichstein hat den Lehrgang zum Fachanwalt für Verwaltungsrecht erfolgreich abgeschlossen; die für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung erforderlichen praktischen Fälle werden derzeit noch nachgewiesen. Darüber hinaus nimmt er regelmäßig an Fortbildungen teil, unter anderem bei der Deutschen Anwaltsakademie.
WEBINARINFORMATIONEN
Wichtige Hinweise Wir freuen uns über Fallbeispiele oder explizite Themen aus Ihrem Unternehmensalltag, welche – spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn – vorab per E-Mail eingereicht werden können.
In der Teilnahmegebühr enthalten
Technische Voraussetzungen Die Veranstaltung erfolgt über die Anwendung ZOOM.
Bitte lesen Sie frühzeitig die Systemanforderungen und führen Sie idealerweise einen System-Test bei dem genannten Systemanbieter durch.
Unsere technischen Voraussetzungen zu unseren Online-Veranstaltungen sowie weitere Fragen und Antworten finden Sie in unseren FAQs.
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