Werden Sie geprüfte Fachkraft im Energie- und Stromsteuerrecht
Das Energie- und Stromsteuerrecht nimmt aufgrund seiner Komplexität und Schnelllebigkeit eine ganz besondere Rolle innerhalb des Verbrauchsteuerrechts ein. Das zeigt sich nicht nur im Umfang der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Dienstvorschriften und Informationsschreiben, sondern auch in den damit verknüpften zahlreichen Meldepflichten anderer Rechtsgebiete, wie insbesondere denjenigen des EU-Beihilferechts (Unternehmen in Schwierigkeiten, transparenzrechtliche Anzeige- und Erklärungspflichten).
Unser Lehrgang hilft Ihnen, sich strukturiert und unter professioneller Anleitung unserer Referierenden systematisch mit dem Energie- und Stromsteuerrecht auseinanderzusetzen und so einen umfänglichen Über- und Durchblick im Paragraphendschungel zu gewinnen. Dabei helfen einschlägige Beispiele und Übungsfälle, einen Bezug zwischen Theorie und Praxis herzustellen. Ihre erworbenen und nach erfolgreich abgelegter Prüfung mit einem Abschlusszeugnis der Reguvis Akademie bestätigten Kenntnisse, bringen Sie sicher durch Ihren praktischen energie- und stromsteuerrechtlichen Berufsalltag.
Sie werden nicht nur in die aktuelle Rechtslage eingearbeitet, sondern erhalten auch Hintergrundinformationen und Sicherheit zur Auslegung der Rechtsnormen und damit die Möglichkeit mit den regelmäßigen Rechtsänderungen fachgerecht umgehen zu können.
Sie profitieren von der Expertise erfahrener Referierender, die zum Teil seit Jahrzehnten im Energie- und Stromsteuerrecht tätig sind und Sie während der Veranstaltung intensiv begleiten.
Der Wechsel von Selbststudium, Praxisunterricht und Repetitorien gewährleistet eine fundierte Fortbildung und hilft Ihnen, das erworbene Wissen zu festigen. Sie erhalten insgesamt elf Lehrbriefe für ein optimales Selbststudium vor bzw. zwischen den Schulungstagen.
Sie erhalten nach Bestehen der Prüfung das Zertifikat „Energie- und Stromsteuerfachwirt:in“ als Befähigungsnachweis zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber und der Zollbehörde.
Steigerung der Mitarbeiterkompetenz und -produktivität mit positiven Auswirkungen auf die Compliance und die Effizienz von Prozessen sowie die Nutzung von kosten- und ressourcensparenden Ausnahmen und Sonderfällen
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens durch innovative Lösungen und Ideen der gut ausgebildeten Fachkräfte
Anstieg der Zufriedenheit von Kunden und Behörden durch Kontakt mit kompetenten, zertifizierten Angestellten
Erhöhung der Mitarbeiterzufriedenheit und der Attraktivität als Arbeitgeber
Nachhaltiges Unternehmenswachstum durch Mitarbeiterbindung und -förderung und Reduzierung der Fluktuation
Mitarbeitende der Steuerabteilungen und Zollabteilungen, die mit der Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom und/oder der Beantragung von Steuerentlastungen sowie Erlaubnissen nach dem Energie- und Stromsteuergesetz betraut werden und verantwortlich sind.
Energie- und Stromsteuerfachwirt:in 15.09.2026 - 03.12.2026
Modul 1 | 15. – 17.09.2026 | Di 10.00 – 18.00 Uhr, Mi 09.00 – 17.30 Uhr, Do 09.00 – 15.00 Uhr
Modul 2 | 20. – 22.10.2026 | Di 10.00 – 18.00 Uhr, Mi 09.00 – 17.30 Uhr, Do 09.00 – 15.00 Uhr
Modul 3 | 17. – 19.11.2026 | Di 10.00 – 18.00 Uhr, Mi 09.00 – 17.30 Uhr, Do 09.00 – 15.00 Uhr
Prüfungstag | 03.12.2026 | Mi 10.00 – 15.30 Uhr
Repetitorium (online)
30.09.2026 | Mi 16.00 – 17.30 Uhr
28.10.2026 | Mi 16.00 – 17.30 Uhr
25.11.2026 | Mi 16.00 – 17.30 Uhr
Die zweistündige Abschlussprüfung findet zu Beginn des Prüfungstages statt.
Die folgende Übersicht enthält eine Auswahl aller Themenbereiche, welche in unserer Veranstaltung behandelt werden sollen. Durch aktuelle Rechtsänderungen können sich Verschiebungen in den Schwerpunkten ergeben.
Modul 1
Modul 2
Das EU-Beihilferecht im Überblick und Kontext zum Energie- und Stromsteuerrecht
Das Energiesteuergesetz Kapitel 2 – Einfuhr von Energieerzeugnissen Kapitel 2 – Steuerbefreiungen Kapitel 4 – Bestimmungen für Erdgas
Das Stromsteuergesetz Steuerentstehung und Steuerschuldner Steueranmeldung und Fälligkeit Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen
Das Zollportal Pflicht zur elektronischen Abgabe von Steuererklärungen
Modul 3
Das Energiesteuergesetz Kapitel 5 – Steuerentlastungen nach §§ 45ff. EnergieStG, insbes. §§ 51, 52, 53, 53a, 54, 56, 57 EnergiestG Kapitel 3 – Bestimmungen für Kohle
Das Stromsteuergesetz Vertiefung und Steuerentlastungen, insbes. §§ 9a, 9b, 9c StromStG, §§ 12a, 12c, 12d StromStV
Prüfungstag
Lehrbriefe
WEBINARINFORMATIONEN
Wichtige Hinweise Wir freuen uns über Fallbeispiele oder explizite Themen aus Ihrem Unternehmensalltag, welche – spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn – vorab per E-Mail eingereicht werden können.
In der Teilnahmegebühr enthalten
Technische Voraussetzungen Die Veranstaltung erfolgt über die Anwendung ZOOM.
Bitte lesen Sie frühzeitig die Systemanforderungen und führen Sie idealerweise einen System-Test bei dem genannten Systemanbieter durch.
Unsere technischen Voraussetzungen zu unseren Online-Veranstaltungen sowie weitere Fragen und Antworten finden Sie hier.
Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!