Entdecken Sie die Vorteile von Zollbefreiungen bei der Einfuhr in die EU!
Das europäische Zollrecht unterscheidet zwischen der tariflichen und der außertariflichen Zollbefreiung. Voraussetzung ist in beiden Fällen die Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr - bei der tariflichen Zollbefreiung und in manchen Fällen der außertariflichen Zollbefreiung ergeben sich auch nach der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr Verwendungsbeschränkungen.
Die tarifliche Abgabenbegünstigung dient dazu, bestimmte Wirtschaftszweige in der Union, insbesondere der verarbeitenden Industrie zu fördern bzw. den außerhalb der Union ansässigen Herstellern wettbewerbsmäßig gleichzustellen. Durch die Beschränkung der Abgabenbegünstigung auf eine genau festgelegte, spezielle Verwendung kann diese Förderung gezielt erfolgen. Diese tarifliche Abgabenbegünstigung stützt sich ganz auf den Zolltarif, insbesondere auf die Einreihung der förderungswürdigen Waren.
Um welche Waren es sich im Einzelnen handelt, ist dem Elektronischen Zolltarif (EZT) zu entnehmen. Der begünstigte Warenkreis kann sich durch die Zuordnung einer vorgeschriebenen Verwendung im Text der Nomenklatur und/oder durch Hinweise und Fußnoten zur Codenummer ergeben. Erweitert wird der Warenkreis durch die in den Einführenden Vorschriften, Titel II (Besondere Bestimmungen) des EZT, aufgeführten Waren.
Außertarifliche Zollbefreiungstatbestände sind im europäischen und im nationalen Zollrecht und in weiteren nationalen Vorschriften vorgesehen. Eine Voraussetzung für die Gewährung der Zollbefreiung ist im Allgemeinen der Verwendungszweck der Ware. Eine Befreiung von der Verbrauchsteuer und der Einfuhrumsatzsteuer ist in einigen Fällen abweichend geregelt.
Dieses Lernvideo behandelt den komprimierten Überblick über die zollfachliche Abwicklung von Rückwaren, Möglichkeiten der Endverwendung, Befreiungen außerhalb des Zolltarifs und einiges mehr. Dies kann Ihnen helfen, mögliche Einsparungen bei Import- und Exportkosten zu realisieren sowie die entsprechenden Anträge korrekt auszufüllen und einzureichen, was die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass Ihre Anträge genehmigt werden. Zudem erhalten Sie die Möglichkeit, Zollbefreiung außerhalb der Präferenzregeln kennenzulernen.
Sie und Ihr Unternehmen können durch Zollbefreiungen erhebliche Einsparungen bei den Import- und Exportkosten erzielen, da sie keine oder reduzierte Zölle zahlen müssen.
Sie erhalten das Verständnis für Zollbefreiungen und können damit im Unternehmen häufige Fehler vermeiden, die zu Verzögerungen oder zusätzlichen Kosten führen können.
Sie können durch die Berücksichtigung von Zollbefreiungen dazu beitragen, die Effizienz von Lieferketten in Ihrem Unternehmen zu erhöhen, indem sie den Import von Rohstoffen und Komponenten erleichtern.
Anschauliche Visualisierung: mit Live-Mitschnitt des Referierenden.
Flexibilität beim Lernen: Sie können die Videos jederzeit, überall und beliebig oft anschauen. Dies ermöglicht es Ihnen, in Ihrem Tempo und zu Ihren individuellen Zeiten zu lernen.
Kosteneffiziente Weiterbildung: Sie sparen Zeit, Reise- und Übernachtungskosten!
**Selbstgesteuertes Lernen: ** Entscheiden Sie dank übersichtlicher Navigation, in welcher Reihenfolge Sie arbeiten und welche Themen Sie vertiefen möchten.
**Sofort verfügbar: ** Innerhalb von 24 h können Sie mit Ihrer Lernreise beginnen. (Montag - Freitag).
Das Lernvideo richtet sich an Logistik- und Speditionsunternehmen, Zollbeauftragte und Sachbearbeitende sowie Mitarbeitende in zollrelevanten Abteilungen.
Für die Teilnahme sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
Verfügbar: Ab sofort Dauer: ca. 22 Minuten
Die folgende Übersicht enthält eine Auswahl aller Themenbereiche, welche in unserer Veranstaltung behandelt werden sollen. Durch aktuelle Rechtsänderungen können sich Verschiebungen in den Schwerpunkten ergeben.
Überblick über die Befreiung von den Einfuhrabgaben
Tarifliche Zollbefreiungen und -vergünstigungen Tarifliche Zollbefreiungen und -vergünstigungen Das besondere Zollverfahren „Endverwendung“ Autonome Zollaussetzung Zollkontingente Präferenzzollsatz
Außertarifliche Zollbefreiungen und –vergünstigungen: Rückwaren Definition der einfuhrabgabenfreien Rückware, Art. 203 UZK Unveränderter Zustand der Rückware Zollabfertigung der einfuhrabgabenfreien Rückware
Außertarifliche Zollbefreiungen und –vergünstigungen: ZollbefreiungsVO Überblick über die Zollbefreiungsverordnung Sendungen mit geringem Wert Einfuhr von Mustersendungen: Überblick Warenmuster oder –proben von geringem Wert Auf Ausstellungen ge- oder verbrauchte Waren Waren zu Prüfungs-, Analyse- oder Versuchszwecke
LERNVIDEO INFORMATIONEN
In der Teilnahmegebühr enthalten
Technische Voraussetzungen