Spielräume und Grenzen nach § 132 GWB und § 47 UVgO
Verträge laufen selten exakt so, wie sie ursprünglich ausgeschrieben wurden. Projekte entwickeln sich weiter, Anforderungen ändern sich, Produkte werden abgekündigt, Preise steigen, Lieferketten geraten unter Druck.
In der Praxis stellt sich daher regelmäßig die Frage: Ist die geplante Anpassung noch zulässig oder muss es eine Neuvergabe werden?
§ 132 GWB und § 47 UVgO eröffnen Spielräume, setzen aber klare Grenzen. Dieses Webinar zeigt, wie Vertragsänderungen bewertet, rechtssicher begründet und prüffähig dokumentiert werden können, mit klarer Orientierung für operative Entscheidungssituationen.
Das Webinar richtet sich an Beschaffungspraktikerinnen und Beschaffungspraktiker aus Bund, Ländern und Kommunen sowie aus Universitäten, Hochschulen, Kliniken und sonstigen öffentlichen Einrichtungen. Angesprochen sind insbesondere: Fachabteilungen, die Änderungsbedarfe formulieren und Projekte steuern sowie Mitarbeitende in Vergabestellen und im Vertragsmanagement, die Nachträge prüfen und bewerten. Weiterhin adressiert sind Juristinnen und Juristen, die Vertragsänderungen rechtlich absichern, außerdem Bieter, die Verträge anpassen möchten oder müssen.
Donnerstag, 11. Juni 2026
09.00 Uhr Beginn
13.00 Uhr Ende
Tee- und Kaffeepausen inklusive.
Die folgende Übersicht enthält eine Auswahl aller Themenbereiche, welche in unserer Veranstaltung behandelt werden:
WEBINARINFORMATIONEN
Wir freuen uns über Fallbeispiele oder explizite Themen aus Ihrem Unternehmensalltag, welche – spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn – vorab per E-Mail eingereicht werden können.
In der Teilnahmegebühr enthalten Teilnahmezertifikat Umfangreiche Vortragsunterlagen (digital)
Technische Voraussetzungen Die Veranstaltung erfolgt über die Anwendung ZOOM.
Bitte lesen Sie frühzeitig die Systemanforderungen und führen Sie idealerweise einen System-Test bei dem genannten Systemanbieter durch.
Unsere technischen Voraussetzungen zu unseren Online-Veranstaltungen sowie weitere Fragen und Antworten finden Sie in den FAQs.
Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!