Sicherheit im digitalen und analogen Datenaustausch
Die exportkontrollrechtlichen Beschränkungen für Technologie und Software in der Praxis zu überwachen, fällt vielen Unternehmen schwer. Denn meist findet kein physischer Transfer auf Papier oder einem Datenträger statt – somit auch keine Ausfuhrzollabfertigung, an die die Exportkontrollprüfung spätestens gekoppelt ist.
Meist werden Baupläne, Betriebsanleitungen, Entwicklungsergebnisse und Software heute digital durch die Welt geschickt. Sei es per E-Mail oder über eine Cloud – auf jeden Fall schwer beherrschbar. Doch auch bereits das öffentliche Zurverfügungstellen im Internet kann exportkontrollrechtlich genehmigungspflichtig sein.
Es ist eine weitere Herausforderung für Sie im Unternehmen, allen Kolleginnen und Kollegen die notwendige Sensibilisierung für das Thema Exportkontrolle Technologie und Software nahe zu bringen. Denn Sie können nur das exportkontrollrechtlich prüfen, was Ihnen auch bekannt ist. Damit liegt ein großer Fokus auf der innerbetrieblichen Organisation und Informationsübermittlung.
Im Webinar werden Ihnen die gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen und Vorschriften erläutert, um die Gefahr von rechtlichen Problemen und schwerwiegende Konsequenzen zu minimieren. Praxisnahe Informationen helfen Ihnen die komplexen Themen und die Anwendung besser zu verstehen und in der Praxis umzusetzen.
Die Veranstaltung richtet sich an Exportkontrollverantwortliche in sachbearbeitender oder leitender Funktion, an Compliance-Beauftragte, an Mitarbeitende von Rechtsabteilungen und an alle Interessierten, die die exportkontrollrechtlichen Vorgaben für Technologie und Software erlernen möchten.
Vorkenntnisse im Bereich Exportkontrolle sind von Vorteil.
Donnerstag, 27.11.2025 09.00 Uhr Beginn 13.00 Uhr Ende
Tee- und Kaffeepausen inklusive.
Die folgende Übersicht enthält eine Auswahl aller Themenbereiche, welche in unserer Veranstaltung behandelt werden sollen. Durch aktuelle Rechtsänderungen können sich Verschiebungen in den Schwerpunkten ergeben.
Kurzüberblick über die vier Säulen der Exportkontrolle Güter (Waren, Technologie, Software) Personen (Sanktionslisten) Länder (Embargomaßnahmen) Verwendungszweck
Technologie und Software Begriffsbestimmung Klassifizierung in den Güterlisten Verwendungsbezogene Beschränkungen (digitale Überwachung) Ausfuhrbegriff beim Technologie-/Softwaretransfer Genehmigungserfordernisse und -erleichterungen
Technische Unterstützung Begriffsbestimmung Genehmigungserfordernisse und -erleichterungen
Haftung und Verantwortlichkeiten
Gemeinsame Diskussion/Fragerunde
WEBINARINFORMATIONEN
Wichtige Hinweise Wir freuen uns über Fallbeispiele oder explizite Themen aus Ihrem Unternehmensalltag, welche – spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn – vorab per E-Mail eingereicht werden können.
In der Teilnahmegebühr enthalten
Technische Voraussetzungen Die Veranstaltung erfolgt über die Anwendung ZOOM.
Bitte lesen Sie frühzeitig die Systemanforderungen und führen Sie idealerweise einen System-Test bei dem genannten Systemanbieter durch.
Unsere technischen Voraussetzungen zu unseren Online-Veranstaltungen sowie weitere Fragen und Antworten finden Sie hier.
Eine gute Internetverbindung ist Voraussetzung!