Erhalten Sie einen Überblick über die Regelungen im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung.
Die steuerliche Immobilienbewertung für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer richtet sich zwingend nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes. Allerdings haben Steuerzahlende die Möglichkeit, den niedrigeren gemeinen Wert durch ein fundiertes Sachverständigengutachten nachzuweisen.
Das Webinar „Immobilienbewertung nach dem Bewertungsgesetz“ erläutert anschaulich, welche Regelungen im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung maßgebend sind. Dadurch können Sie als Sachverständige:r die Wertansätze und Bewertungsgrundlagen der Finanzverwaltung prüfen und nachvollziehen. Zu den ab 2023 aktualisierten Regelungen hat die Finanzverwaltung gleich lautende Erlasse herausgegeben, die für die Finanzämter bindend sind. Insoweit ergeben sich neue Berichtigungsmöglichkeiten bei einem nachträglich erzielten Kaufpreis.
Die Steuerzahlenden können einen von der steuerlichen Bewertung unabhängigen Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch ein Sachverständigengutachten führen. Seit 2021 verlangt der Gesetzgeber jedoch auch einen Nachweis über die hinreichende Qualifizierung durch eine konkrete Zertifizierung von Sachverständigen.
Das Webinar zeigt die genauen Einflussmöglichkeiten eines Sachverständigengutachtens auf, damit die letztlich „richtige“ Steuer festgesetzt werden kann. Die Kriterien, die das Finanzamt bei der praktischen Prüfung von Sachverständigengutachten anzulegen hat, werden ebenfalls erläutert. Dazu gehört auch das Spannungsfeld zwischen einem Gutachten und der steuerlichen Berücksichtigung von Belastungen.
Das Webinar besteht aus 3 Modulen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten.
Das erste Modul unserer Veranstaltung erläutert Ihnen anschaulich, welche Regelungen bei der steuerlichen Bewertung von unbebauten Grundstücken gelten. Das Modul erläutert ebenfalls die im Steuerrecht erforderliche Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen, die in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung ist.
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 hat der Gesetzgeber eine Vielzahl von Vorschriften angepasst, die ab dem 01.01.2023 maßgebend sind. Die aktuellen Änderungen sollen das Bewertungsgesetz an die ImmoWertV 2021 anpassen. In diesem Modul wird die steuerliche Bewertung im Ertragswertverfahren dargestellt. Zudem stellt das Modul auch die Änderungen des Bewertungsgesetzes dar, die durch das Jahressteuergesetz 2024 zu beachten sind.
Zusätzlich erläutert das Modul 2 das reformierte Sachwertverfahren, bei dem seit 2023 ein Regionalisierungsfaktor und die Berücksichtigung eines Alterswertminderungsfaktors eingeführt worden ist.
Die Regelungen des Bewertungsgesetzes enthalten eine Vielzahl von Pauschalierungen, so dass die Streubreite der Ergebnisse entsprechend ausfällt. Bei Überbewertungen haben die Steuerzahlende allerdings die Möglichkeit, den niedrigeren gemeinen Wert durch ein fundiertes Sachverständigengutachten nachzuweisen.
Seit Juli 2021 verlangt die Finanzverwaltung auch einen Nachweis über die hinreichende Qualifizierung durch eine konkrete Zertifizierung von Sachverständigen. Gutachten, die von nicht hinreichend zertifizierten Sachverständigen eingereicht werden, weist das Finanzamt zurück. Zu den Einzelheiten des Nachweises des niedrigeren gemeinen Werts hat die Finanzverwaltung gleich lautende Erlasse herausgegeben, die für die Finanzämter bindend sind. Insoweit gesteht die Finanzverwaltung neue Berichtigungsmöglichkeiten bei einem nachträglich erzielten Kaufpreis zu.
Der Bundesfinanzhof hat eingefordert, dass der Nachweis auch bei der Ermittlung des Grundsteuerwerts zulässig ist. Dementsprechend lässt der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2024 auch bei der Grundsteuer Sachverständigengutachten zu.
Sie erhalten einen kompakten Überblick über die Regelungen, die im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung maßgebend sind.
Sie lernen, welche Pauschalierungen der Gesetzgeber bei der steuerlichen Bewertung vorgibt.
Sie erfahren, welche Kriterien das Finanzamt bei der praktischen Prüfung von Sachverständigengutachten anzulegen hat.
Das Webinar richtet sich an Sachverständige, Mitglieder von Gutachterausschüssen, Steuerberater: innen, Fachanwälte und Fachanwältinnen für Steuerrecht und alle Interessierten.
Modul 1 | Montag, 10.11.2025
10.00 – 11.30 Uhr
Modul 2 | Donnerstag, 13.11.2025
10.00 – 11.30 Uhr
Modul 3 | Dienstag, 18.11.2025
10.00 – 11.30 Uhr
Die folgende Übersicht enthält eine Auswahl aller Themenbereiche, welche in den Modulen 1 bis 3 unserer Veranstaltung behandelt werden.
Modul 1 – Steuerliche Bewertung von unbebauten Grundstücken für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer
1. EinführungModul 2 – Steuerliches Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahren für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer
2. Vergleichswertverfahren
3. Ertragswertverfahren
Modul 3 – Anforderungen an den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei der steuerlichen Grundbesitzbewertung
WEBINARINFORMATIONEN
Wichtige Hinweise Wir freuen uns über Fallbeispiele oder explizite Themen aus Ihrem Unternehmensalltag, welche – spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn – vorab per E-Mail eingereicht werden können.
In der Teilnahmegebühr enthalten
Technische Voraussetzungen Die Veranstaltung erfolgt über die Anwendung ZOOM.
Bitte lesen Sie frühzeitig die Systemanforderungen und führen Sie idealerweise einen System-Test bei dem genannten Systemanbieter durch.
Unsere technischen Voraussetzungen zu unseren Online-Veranstaltungen sowie weitere Fragen und Antworten finden Sie hier.
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